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MaCM
Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM)
Mit den Mindestanforderungen an das Credit Management - kurz MaCM - hat der Verein für Credit Management erstmalig in Deutschland ein umfassendes Leitbild für ein wirksames Credit Management in Unternehmen veröffentlicht.
Die MaCM bilden damit den ersten unternehmensübergreifenden Standard, in dem diejenigen Prozesse und Rahmenbedingungen beschrieben sind, die zumindest erfüllt sein müssen, um Unternehmen wirksam vor Forderungsausfällen und Zahlungsverzögerungen schützen zu können.
So werden innerhalb der MaCM insbesondere Kriterien für die Prozesse innerhalb des Credit Managements – angefangen bei der Bonitätsprüfung bis hin zur Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen - beschrieben. Aber auch für die nötigen Rahmenbedingungen, wie z.B. die Organisation des Credit Managements und deren Mitarbeiter, wurden Richtlinien erarbeitet.
Damit sind die MaCMs eine hilfreiche Unterstützung für alle Unternehmen, die ein Credit Management einführen wollen. Aber auch Unternehmen, die an einer Weiterentwicklung Ihres Credit Managements interessiert sind, finden in den MaCMs wertvolle Hinweise.
Darüber hinausgehend bietet der VfCM in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland eine optionale Zertifizierung des Credit Managements in Unternehmen auf Grundlage der MaCM an.
Hintergrund
Diejenigen Unternehmen, die sich ausführlicher mit dem Thema Credit Management beschäftigten wollten, suchten bisher vergeblich nach allgemein gültigen Standards für das Credit Management in Unternehmen.
Bis zum Jahre 2006 waren die einzigen, in Bezug auf die Begrenzung von Kreditrisken bestehende Standards, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK). Da diese Anforderungen aber speziell auf Kreditinstitute zugeschnitten waren, konnten sie in nur sehr begrenztem Umfang auf das Credit Management in Nicht-Banken Organisationen angewendet werden.
Aus diesem Grund hatte sich der Verein für Credit Management im Jahre 2005 entschlossen, erstmalig in Deutschland einen unternehmensübergreifenden Standard zu definieren, der den Prozess der Kreditvergabe und Überwachung in Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft beschreibt.
Mit der Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM) im November 2006 wurde dieses Ziel erreicht.
Entwicklung
Bei der Entwicklung der MaCM wurde insbesondere Wert auf die Umsetzbarkeit in den einzelnen Unternehmen gelegt. Daher wurden sie - getreu des Vereinsmottos „Vom Credit Manager für den Credit Manager“ - zusammen mit Praktikern aus verschiedenen Unternehmen erarbeitet. Auf diese Weise konnten die spezifischen Gegebenheiten von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Größenklassen berücksichtigt werden.
Um darüber hinaus auch eine breite Akzeptanz der MaCM und der darauf basierenden Zertifizierung zu erreichen, wurde sie ebenfalls mit den relevanten Institutionen, wie z.B. Banken, Factoringgesellschaften, Warenkreditversicherern und Wirtschaftsauskunfteien abgestimmt.
Damit auch sichergestellt ist, dass sich das Regelwerk stets auf dem aktuellen Stand befindet, werden die Mindestanforderungen an das Credit Management durch die entsprechende Arbeitsgruppe kontinuierlich weiterentwickelt.
Zertifizierung
Für Unternehmen, die Ihr Credit Management auf dem in den MaCM definierten Qualitätsniveau betreiben, bietet der VfCM in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland eine unabhängige Auditierung und Zertifizierung an.
Damit besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, sich durch eine anerkannte und neutrale Institution bestätigen zu lassen, dass ein angemessenes und wirkungsvolles Credit Management betrieben wird.
Dieser Nachweis kann dann insbesondere gegenüber externen Dritten, wie z.B. Banken, Rating- oder Factoringgesellschaften sowie Warenkreditversicherungen genutzt werden, um zu belegen, dass das Unternehmen die eigenen Forderungsausfallrisiken beherrscht.
Aber auch im Unternehmen selbst werden durch die Auditierung oftmals noch Schwachstellen und Verbesserungspotenziale aufgedeckt, die dem Unternehmen helfen können, das eigene Credit Management noch weiter zu optimieren.
Ablauf
Der vom Unternehmen zu durchlaufende Auditierungsprozess ist in verschiedene Phasen unterteilt:
Nach einem ersten Informationsgespräch erstellt der TÜV Rheinland ein individuelles Angebot für die Auditierung und Zertifizierung des Credit Management. Dabei bemisst sich der Aufwand anhand der Größe und Komplexität des Unternehmen und des Credit Management.
Nach erfolgter Beauftragung führen die Experten des TÜV Rheinland auf Wunsch zunächst ein optionales Vor-Audit durch, um die generelle Zertifizierfähigkeit des Unternehmen zu prüfen. Im nächsten Schritt erfolgt die Unterlagenprüfung, innerhalb derer die grundsätzliche Vorgehensweise im Credit Management nachvollzogen wird und eine erste Konformitätsprüfung durchgeführt wird.
Im darauf folgenden Zertifizierungsaudit prüfen die Experten die Anwendung der beschriebenen Prozesse innerhalb des Unternehmens. Dabei wird festgestellt, inwieweit der Prozess tatsächlich eingeführt ist und von den Mitarbeitern verstanden und umgesetzt wird. Die Ergebnisse des Audits werden anschließend in einem Prüfbericht zusammengefasst.
Bei entsprechend positiver Einschätzung wird das Zertifikat – unter der Auflage eines jährlichen Überwachungsaudits - mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren erteilt.
Informationen und Kontakt:
TÜV Rheinland Industrie Services GmbH Herr Wolfgang Rempe Am Grauen Stein 51105 Köln
Telefon 0221/806-3318 Telefax 0221/806-1529 EMail: rempe@de.tuv.com
Bezug
Die jeweils gültige Fassung der Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM) sind beim Verein für Credit Management e.V. gegen eine Schutzgebühr von € 19,80 zu beziehen.
Zur Bestellung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des VfCM: sekretariat@credit-manager.de
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